Freizeitassistenz-Leistung

Was verbirgt sich hinter der Freizeitassistenz-Leistung?

Die Freizeitassistenz-Leistung dient in erster Linie dazu, Menschen mit Behinderung soziale Teilhabe und Verselbstständigung zu ermöglichen, und zwar gemessen an ihrer persönlichen Situation und ihren Interessen. Im Weiteren dient diese Leistung aber auch dazu, (pflegende) Angehörige sporadisch zu entlasten oder z.B. für Unternehmungen der Eltern ausschließlich mit nicht betroffenen Geschwisterkindern. 

Für wen ist die Freizeitassistenz-Leistung gedacht und wo kann sie beantragt werden?

Das Angebot gilt für alle Altersgruppen, also für Kinder und Erwachsene.

Die Freizeitassistenz kann bei einem der möglichen Kostenträger formlos beantragt werden. Im Rahmen des Antragsverfahrens wird zunächst geklärt, ob eine einfache oder eine qualifizierte Assistenzkraft (z.B. bei medizinischen Indikationen) nötig ist. Danach wird festgelegt, in welchem Stundenumfang Freizeitassistenz bewilligt wird. Meistens liegt dies zwischen 2 und 4 Stunden in der Woche, es können aber auch mehrtägige Freizeiten und Fahrten damit abgedeckt werden.

Wer bietet Freizeitassistenz-Leistungen an?

Es gibt in Hannover mehrere Träger wie z.B. Mosaik, GiS, DAK, Diakovere, die Freizeitassistenz anbieten.
Die Leistung kann auch über das Persönliche Budget organisiert werden. Dann können dies auch Familienmitglieder (nicht Eltern) oder Bekannte bezahlt übernehmen.

Informationen gibt es unter:

Assistenzleistungen > BTHG – Behinderung - betanet     

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